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Verschoben auf 29.05: Zuzahlungen und besondere Leistungen des Kitaträgers

Etwas in den Schatten gedrängt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.03.2018 bleibt das Thema „zusätzliche Leistungen der Träger/Zuzahlungen nach der vom Abgeordnetenhaus beschlossen Änderung des KitaFöG vom 19.12.2017 nach wie vor spannend.

Klar ist, dass dem Tag, an dem die Änderungen in Kraft treten, Zuzahlungsverpflichtungen und Änderungen solcher der Senatsverwaltung angezeigt werden müssen.

Weiteres bleibt aber nach wie vor unklar:

  • Sind auch die Kinder an den zusätzlichen Leitungen zu beteiligen, deren Eltern keine Zuzahlung leisten?
  • Was ist die „nachvollziehbare Aufstellung zum Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen freiwilligen Zahlungen“, von der das Gesetz spricht?
  • Muss ich die Eltern alle Belege einsehen lassen?
  • Was ist eine angemessene Höhe einer Zuzahlung?
  • Was sind die Konsequenzen, wenn ich gegen die Anzeigepflicht verstoße?

Einige dieser Fragen sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers im Verhandlungswege geklärt werden und Eingang in den RV Tag finden. Vorgesehen ist, dass Senatsverwaltung und die Vertragspartner des RV Tag eine vertragliche Lösung bis zum 31.03.2018 präsentieren. Sollte es zu keiner Einigung kommen, ist die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie befugt, per Rechtsverordnung ihre Vorstellungen umzusetzen.

Der Kitarechtler Lars Ihlenfeld (www.kitarechtler.de) und Kitasteuerberater Martin Müller-Spickermann (www.kitasteuerberater.de) zeigen Ihnen anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis wie Sie bei aktueller Gesetzeslage trotz der bestehenden Unsicherheiten im Details Zuzahlungen rechtssicher vereinbaren und gegenüber den Eltern den erforderlichen Verwendungsnachweis mit minimalen Aufwand erstellen können.

Informieren Sie sich am 24. April 2018 in der Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr in unserem Seminarangebot „Zuzahlungen und besondere Leistungen des Kitaträgers“ über die möglichen Fallstricke und Lösungsvorschläge.

Es geht um die sichere Finanzierungsbasis Ihrer Einrichtung.

 

Referenten: 

Herr Martin Müller-Spickermann 
aust und partner – Steuerberater, Rechtsanwalt

Herr Lars Ihlenfeld      
VEST Rechtsanwälte LLP

24.04.2018 18:00 - 20:00 Uhr

Markstraße 45, 13409 Berlin


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149.00 € (inkl. gesetzl. MwSt.)

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Seminar

Seminarname
Verschoben auf 29.05: Zuzahlungen und besondere Leistungen des Kitaträgers
Seminarzeitraum
24.04.2018 18:00 - 24.04.2018 20:00
Preis pro Person
149.00 €
Gesamtpreis
kostenlos

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